Kombikurs Funkscheine SRC / UBI

Da mittlerweile recht häufig Kombi Funkanlagen (umschaltbar zwischen DSC / für den Mobilen Seefunkdienst und ATIS / für den Binnenschifffahrtsfunk) verbaut / eingesetzt werden und dann, allein durch das Vorhandensein der Binnenfunkanalage der UBI vorausgesetzt wird, macht es Sinn beide Funkscheine zu erwerben. Wir haben uns daher entschieden einen Funk Kurs anzubieten der diese Kombination berücksichtigt.

In dem Kurs werden die theoretischen Grundlagen des See- und Binnenfunks, das internationale Sprechfunkalphabet, die Bedienung von Sprechfunkanlagen in Verbindung mit den gültigen Prüfungstexten und -abläufen (englisch / deutsch) sowie die geltenden Gesetze und Regeln vermittelt.

SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC, von englisch Short Range Certificate) ist ein deutsches Funkbetriebszeugnis mit internationaler Gültigkeit, an Bord von Schiffen mit deutscher Flagge. Da das Zeugnis die Anforderungen an ein Short Range Certificate im Sinne des Artikels 47 der Radio Regulations (Vollzugsordnung für den Funkdienst) und zusätzlich die Anforderungen der Empfehlung 31-04 der CEPT erfüllt, sollte es international auch für Schiffe unter anderer Flagge anerkannt werden.

Entscheidend für die Anerkennung sind aber stets die Regeln des Flaggenstaates (so werden z.B. SRC der britischen Royal Yachting Association für Schiffe unter deutscher Flagge nur nach Ablegen einer Anpassungsprüfung anerkannt).

Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunksystemen (GMDSS) ein, nicht aber die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk), d.h. von Funkstellen auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Das Adjektiv beschränkt bezieht sich dabei auf die Art der Funkanlagen (UKW), nicht auf eine regionale oder zeitliche Einschränkung.

Das SRC ist gem. § 1 Abs. 7 Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Im Gegensatz zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ist es allerdings nicht ausreichend, dass nur der Schiffsführer im Besitz des Funkbetriebszeugnisses ist; jeder, der die Seefunkstelle bedient, muss über das entsprechende Funkbetriebszeugnis verfügen.

UBI

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist gemäß der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig. Das Zeugnis wird international anerkannt. Die Prüfung zum Erwerb des Zeugnisses wird in Deutschland – anders als beim beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis für den Betrieb von Seefunkanlagen (Short Range Certificate [SRC]) – nur in deutscher Sprache abgenommen.

Inhabern des SRC, LRC, GOC und des ROC werden Teile der Prüfung erlassen. Statt 22 Theorie Fragen (mind. 17 richtige Antworten) sind 10 Theorie Fragen (mind. 8 richtige Antworten) zu beantworten. Da die UBI Praxis Prüfung am Funkgerät in der Regel direkt an die SRC Praxis Prüfung anschließt wird auch hier, aus unserer Erfahrung heraus, verkürzt. Über das Ausmaß entscheidet allerdings der Prüfer.

Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme

Mindestalter 15 Jahre

Termine

Der Kurs findet in der Regel ein- oder zweimal jährlich  im Zeitraum Januar/Februar/März und September/Oktober/November statt. Der Prüfungstermin wird mit den Kursteilnehmern abgestimmt. 

Dauer

8 Kursabende von 18 – 20 Uhr  immer Dienstags und / oder Donnerstags. Die genaue Terminierung wird vor Beginn des Kurses abgestimmt.

Kosten

Kursgebühr:                  350 €                          

Lehrmaterial:                20 bis 40 €               
(Buch für 20 € muss auf jeden Fall gekauft werden)

Prüfungsgebühren:      aktuell ca. 235 €            
(abhängig von der amtlichen Gebührenordnung)